Eine wunderschöne Sommerzeit wünschen Dir deine FSG BetriebsrätInnen.
Die Arbeitsbelastung und der Druck auf uns Siemensianer steigt. Umso wichtiger ist für uns daher Erholung, Urlaub und Freizeit.
Wie viel Urlaubsanspruch hast du?
Es stehen dir für jedes Arbeitsjahr bzw. Kalenderjahr ein bezahlter Urlaub von 5 Wochen zu. Ab dem 25. Dienstjahr steht dir grundsätzlich eine weitere Woche zu.
Ab wann hast du Anspruch auf Urlaub?
Nach sechs Monaten entsteht der volle Urlaubsanspruch. In den ersten sechs Monaten hat man einen aliquoten Urlaubsanspruch. Das entspricht ungefähr zwei Tagen pro Monat in den ersten sechs Monaten.
Kannst du auf Urlaub gehen, wann du willst?
Nein, der Urlaub muss vereinbart werden.
Was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst?
Zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. In der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen.
Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage, das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht.
Kannst du auf Urlaubstage verzichten und dafür Geld bekommen?
Nein. Urlaub ist zum Erholen da, denn pausenlos arbeiten macht krank.
Urlaubsgeld?
Das Urlaubsgeld ist nicht, wie einige von uns glauben, durch ein Gesetz vorgeschrieben, sondern in unserem Kollektivvertrag verankert. Wir bekommen also unser Urlaubsgeld, weil die Gewerkschaften (PRO GE und GPA) es auch heuer für uns wieder erkämpft haben.
Urlaubsgeld – wie wir es kennen – gibt es seit den 1950er-Jahren. Die Gewerkschaften setzten sich damals für zusätzliche Löhne und Gehälter ein. Damit sollte der Lebensstandard der Angestellten und ArbeiterInnen weiter verbessert werden.